3 Versicherungsfragen zur Kfz-Versicherung

Zusammenfassung:

Fast alle von uns haben eine Kfz-Versicherung. In diesem Beitrag findest du Antworten auf 3 Versicherungsfragen zur Kfz-Versicherung, die jedoch nicht jeder kennt. So kannst du ganz einfach dein Wissen vergrößern.

Die Antworten auf 3 Versicherungsfragen zur Kfz-Versicherung.

Kann ich mit einer Selbstbeteiligung sparen?

Üblich und auch empfehlenswert ist es, für die Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 € und für die Vollkaskoversicherung von 300 € zu wählen. Für Schäden, die du selbst an deinem Auto verursachst, zahlst du dann bis zur entsprechenden Höhe selbst und wirst nicht in der Schadensfreiheitsklasse herabgestuft. Da das dem Versicherer einiges an Ausgaben sparen kann, sinkt auch dein Versicherungsbeitrag durch das Einschließen einer solchen Selbstbeteiligung um bis zu 30 %.

In Einzelfällen können allerdings auch andere Selbstbeteiligungen sinnvoll sein. Lasse dich daher am besten beraten.

Selbstbeteiligungen im Rahmen der Kfz-Versicherung gibt es nur für die Kaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung hat niemals Selbstbehalte und wird in vollen Umfang vom Versicherer gezahlt. Liegt der Schaden dabei im bezahlbaren Rahmen, kannst du aber auch nach der Leistung entscheiden, den Betrag, den deine Versicherung dem Unfallgegner gezahlt hat, selbst zu übernehmen, um eine Rückstufung deiner Schadensfreiheitsklasse und damit einen steigenden Beitrag zu vermeiden. Das Gleiche ist auch für die Leistungen der Kaskoversicherung möglich.

Zahlt die Vollkaskoversicherung jeden Schaden?

Die Vollkaskoversicherung ist ein Schutz, mit dem du dein Auto zusätzlich freiwillig gegen selbstverursachte Schäden schützen kannst. Dann kann ja eigentlich nichts schiefgehen, oder? Das ist leider nicht ganz richtig. Bei fahrlässigem Verhalten kann die Versicherung die Vollkasko-Leistungen kürzen oder teilweise sogar verweigern. Eine Kürzung der Leistung wird beispielsweise vorgenommen, wenn du bei deinem Unfall im Winter mit Sommerreifen unterwegs warst.
Ebenfalls grob fahrlässig wäre das wissentliche Fahren mit einem Defekt oder ohne TÜV – auch hier kann die Leistung gekürzt oder aber verweigert werden. Das Gleiche gilt für Unfälle in Folge von missachteten Verkehrsregeln oder das Benutzen eines Handys – wird dir dies nachgewiesen, kann es selbst dann zu einer Kürzung kommen, wenn du nicht der Unfallverursacher bist.

Bei Unfällen, die durch das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss entstanden sind, kannst du grundsätzlich nicht mit der Übernahme deiner eigenen Schäden durch deinen Versicherer rechnen. Generell solltest du Unfälle innerhalb von 7 Tagen melden, um eine Leistung sicherzustellen.

Eine Vollkaskoversicherung macht vor allem für Neuwagen und wertvolle Autos Sinn. Ob sie sich für dich lohnt, kannst du in einem Gespräch mit einem unserer Versicherungsexperten unverbindlich und ohne Extrakosten herausfinden.

Was ist die Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police ist ein Zusatzbaustein der Kfz-Versicherungen und sogar in manchen Kfz-Haftpflichttarifen standardmäßig enthalten. Sie schützt dich bei Unfällen mit einem Mietwagen im europäischen Ausland. Das bedeutet, dass mit diesem Baustein die Schadensersatzansprüche der Unfallgegner bei einem von dir verursachten Unfall von deiner Versicherung übernommen werden – egal, welche Leistungen im Mietvertrag festgelegt sind. Gezahlt wird dabei die Differenz zwischen der Deckungssumme der Vermietung und der tatsächlichen Forderung. In einigen Ländern sind die Deckungssummen für Personenschäden im Vergleich zu Deutschland viel zu niedrig und der Schutz durch die „Mallorca-Police“ wird somit essenziell. Wenn du dir nicht sicher bist, ob deine Versicherung den Baustein abdeckt, oder du ihn hinzufügen willst, helfen dir unsere Versicherungsexperten gerne.