Die richtigen Versicherungen für den Hausbau
Zusammenfassung:
Viele träumen seit der Kindheit vom eigenen Haus. Wenn der Traum endlich Wirklichkeit wird, soll nichts schiefgehen. Passiert doch einmal etwas, zählen die Bauherrenhaftpflicht-, die Feuerrohbau- und die Bauleistungsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen.
Wann brauche ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Unsere Versicherungsexperten finden für dich heraus, ob dein Tarif die Bauherrenhaftpflicht abdeckt und beraten dich gerne und ohne Extrakosten für dich.
Schützt eine Feuerrohbauversicherung nur den Rohbau?
Ob deine Versicherung dein Haus auch nach dem Rohbau schützt, hängt davon ab, ob du die Versicherung als Zusatz einer Wohngebäudeversicherung oder als separate Rohbauversicherung abschließt. Schließt du vor Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung für dein fertiges Haus ab, bieten die meisten Versicherer dir für die Rohbauphase eine kostenlose Feuerrohbauversicherung – danach ist dein Haus über die Wohngebäudeversicherung geschützt.
Feuer kann auch auf einer Baustelle teure Schäden verursachen. Aber nicht nur die materiellen Schäden stellen eine finanzielle Belastung dar – auch die Verlängerung der Bauzeit erhöht die Kosten. Die Feuerrohbauversicherung schützt deinen Rohbau, sowie die Baumaterialien, die auf deinem Grundstück gelagert werden.
Wann greift eine Bauleistungsversicherung?
Eine Bauleistungsversicherung bietet dir finanziellen Schutz bei Schäden durch Unwetter (bspw. Hochwasser oder Stürme), Vandalismus oder Material- und Konstruktionsfehler. Feuerschäden sind nicht über eine Bauleistungsversicherung abgedeckt und sind ein Fall für die Feuerrohbauversicherung.
Rechtlich gesehen muss ein Bauunternehmen nur für bestimmte Schäden mit einem kalkulierbaren Risiko (bspw. ungewöhnliche Witterungsverhältnisse) aufkommen. Für Schäden durch sogenannte „unabwendbare Ereignisse“ bist du als Bauherr allerdings selbst verantwortlich und musst die Kosten, die dem Bauunternehmen entstehen, zurückerstatten. Eine Bauleistungsversicherung leistet in diesem Fall und übernimmt die Erstattung der Kosten an das Bauunternehmen.