Kfz-Versicherung

Mobilität

Kfz-Versicherung

  • Haftpflicht schützt dich bei Schäden, die du verursacht hast
  • Teil- oder Vollkasko leistet bei Schäden an deinem Fahrzeug
  • Kündigungsfrist am 30.11.
Details zu KFZ-Versicherung

Die Kfz-Versicherung zusammengefasst:

Pflichtversicherung

Nach gesetzlicher Vorschrift muss jedes Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben, damit es zugelassen werden kann.

Eigenschutz

Für Schäden am eigenen Auto kannst du die Haftpflicht durch eine zusätzliche Teil- oder Vollkaskoversicherung ergänzen.

Warum ist eine Kfz-Versicherung Pflicht?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Das liegt daran, dass von Kraftfahrzeugen ein besonders hohes Risiko ausgeht, teure Schäden zu verursachen.

Die Versicherung bezieht sich hier nicht auf eine Person, sondern auf das Fahrzeug selbst. Sie deckt, wie die Privathaftpflichtversicherung auch, Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden ab.

Der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt reduziert deine Beiträge für jedes Jahr, das du schadenfrei versichert bist, um insgesamt bis zu 70 %.

Die Kfz-Versicherung als Pflichtversicherung

Worin unterscheiden sich Teilkasko und Vollkasko in der Kfz-Versicherung?

Die grundsätzlich freiwillige Kaskoversicherung bietet dir zusätzlich Schutz für dein eigenes Fahrzeug. Im Normalfall ist zumindest eine Teilkasko zu empfehlen. Die Vollkaskoversicherung bietet dir über den Schutz der Teilkasko hinaus noch weitere Leistungen und ist bei Neuwagen unverzichtbar.

Falls du dir nicht sicher bist, welche Variante der Kaskoversicherung besser für dich ist, helfen dir unsere Versicherungsexperten gerne weiter. Denn nicht immer ist eine Teilkasko passender oder sogar günstiger als eine Vollkasko.

Wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung kann immer einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften endet das Versicherungsjahr zum 31.12 und somit endet die Kfz-Wechselfrist am 30.11.

Wenn dein Vertrag eine unterjährige Hauptfälligkeit aufweist, gilt ebenfalls eine einmonatige Kündigungsfrist.

Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen muss einen Monat vor dem Saisonstart gekündigt werden.

Beim Saisonstart am 1. März musst du die Kündigung also bis spätestens zum 31.01. einreichen.

Wird die Kündigungsfrist verpasst, dann verlängert sich der Kfz-Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Es gibt allerdings auch einige Fälle, in denen du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kannst.

Sonderkündigungsrecht

  • Bei Beitragserhöhungen

  • Nach einem Halterwechsel

  • Bei Fahrzeugkauf

  • Im Schadenfall

Was sind typische Zusatzleistungen der Kfz-Versicherung?

Neben der grundsätzlichen Absicherung deiner Kfz-Versicherung (Haftpflichtversicherung und Voll- oder Teilkaskoversicherung) kannst du deinen Vertrag an deinen Bedarf anpassen. Mögliche Zusätze sind beispielsweise Rabattschutz, freie Werkstattwahl oder das Vereinbaren einer Selbstbeteiligung. Außerdem hast du die Option Fahrerschutz oder einen Schutzbrief in deinen Vertrag zu integrieren.

Zusätze in der Kfz-Versicherung

Fahrerschutz

Der Fahrerschutz kommt dir zu Hilfe, wenn du dich bei einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Anders als deine Mitfahrer bist du bei Unfällen nicht über deine Kfz-Haftpflicht abgesichert. Auch die Kaskoversicherung ist lediglich für Schäden am Fahrzeug zuständig.

Schutzbrief

Ein Schutzbrief hilft dir bei Pannen oder Unfällen, indem die Versicherung für die entsprechenden Hilfsmaßnahmen sorgt und die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten übernimmt. Er stellt eine Erweiterung der Kfz-Haftpflichtversicherung dar.

­Ty­pi­sche Fra­gen zur Kfz-Versicherung (FAQ)

Die sogenannte Schadensfreiheitsklasse wird über die Jahre, in denen du schadenfrei gefahren bist, ermittelt. Diese wird für die Kfz-Haftpflicht sowie die Vollkaskoversicherung ermittelt und kann, unabhängig voneinander, steigen oder sinken. Grundsätzlich ist der Beitrag, den du zahlen musst, umso günstiger, je höher deine SF-Klassen sind.

Du musst deinen Vertrag nicht extra kündigen, solange du dein Kfz abmeldest. Durch die Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsbehörde erlischt auch der Versicherungsvertrag. Die Zulassungsbehörde teilt dies der Versicherung mit, welche deinen Vertrag dann taggenau abrechnet.

Je nach Versicherung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, weitere Personen und Familienmitglieder in den Versicherungsschutz miteinzubeziehen. Auch für Fahrer unter 18 gibt es häufig Sonderkonditionen.
In jedem Fall solltest du deinen Versicherungsschutz überprüfen, bevor du eine andere Person mit deinem Auto fahren lässt. Eine Änderung bzw. Anpassung des Fahrerkreises ist jederzeit möglich.

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Deinen Personalausweis oder deinen Reisepass
  • Deine Kontodaten (für Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • „TÜV-“ und ASU-Bescheinigung
Die eVB-Nummer („elektronische Versicherungsbestätigung“) ist ein Nachweis darüber, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung für ein Fahrzeug besteht. Sie setzt sich aus einer siebenstelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben zusammen und ist fahrzeugbezogen.

Sofern es sich lediglich um den Wechsel der Kfz-Versicherung handelt, musst du dein Auto dafür nicht abmelden. Wenn du dir allerdings ein neues Auto zulegst, musst du dein vorheriges Fahrzeug ab- und das neue Fahrzeug anmelden.

Nein!

Wenn du deine Kfz-Versicherung wechselst, dann überträgt sich die Schadensfreiheitsklasse auf die neue Police.

Die Mallorca-Police ist ein Zusatzbaustein der Kfz-Versicherungen und sogar in manchen Kfz-Haftpflichttarifen standardmäßig enthalten.

Sie schützt dich bei Unfällen mit einem Mietwagen im europäischen Ausland. Das bedeutet, dass Schadensersatzansprüche der Unfallgegner bei einem von dir verursachten Unfall von deiner Versicherung übernommen werden, unabhängig von den im Mietvertrag festgelegten Leistungen.

Die Mallorca-Police kommt für die Differenz zwischen der Deckungssumme der Vermietung und der tatsächlichen Schadensforderung auf. In einigen Ländern sind die Deckungssummen für Personenschäden, im Vergleich zu Deutschland, viel zu niedrig und der Schutz durch die Mallorca-Police wird somit essenziell.

Ja, kannst du!
Üblich und empfehlenswert ist es, für die Teilkasko eine Selbstbeteiligung von 150 € und für die Vollkasko von 300 € zu wählen. Für Schäden, die du selbst an deinem Auto verursachst, zahlst du dann bis zur entsprechenden Höhe selbst und wirst nicht in der SF-Klasse herabgestuft. Die Selbstbeteiligung sorgt dafür, dass die Versicherer sich einiges an Ausgaben sparen, wodurch dein Versicherungsbeitrag um bis zu 30 % sinkt.

Darauf gibt es keine eindeutige Antwort, denn der Beitrag ist von mehreren Faktoren abhängig. Dazu gehört beispielsweise das Alter des Fahrzeugführers, der Wohnsitz oder die Kilometerleistung pro Jahr. Eine genaue Auflistung der Tarifmerkmale findest du auf der Seite des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Wie hilft dir easymize?

  • Bei der Kfz-Versicherung kannst du mit den richtigen Tarifmerkmalen häufig Geld sparen. Außerdem lohnt es sich jedes Jahr zu überprüfen, ob ein Versicherungswechsel sinnvoll ist.

  • Die Versicherungsexperten von easymize unterstützen dich bei dieser Aufgabe: Wir beraten dich ohne Extrakosten und helfen dir bei Unklarheiten. Bei Bedarf finden wir aus ausgewählten Versicherern die beste Versicherung.

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